Läuteordnung
Läuteordnung der ev. Kirchengemeinde Neukirchen-Knüll
Glocke 1 ist die größte, tiefste Glocke mit dem Ton c
Glocke 2 ist die mittlere Glocke mit dem Ton d
Glocke 3 ist die kleinste, höchste Glocke mit dem Ton e
Die Glocken läuten zum Gebet und zum öffentlichen Gottesdienst. Regelmäßig geläutet wird zu den Gebetszeiten werktags und zum wöchentlichen Sonntagsgottesdienst. Dazu kommen weitere Gelegenheiten: Andachten und Ähnliches, Gottesdienste zur Eheschließung, Trauerfeiern und Sonderfälle wie Konzerte...
Folgende Läuteordnung hat der Kirchenvorstand beschlossen:
Werktags wird zum Tageszeitengebet geläutet:
07 Uhr Glocke 1
11 Uhr Glocke 1
18 Uhr Glocke 1
Beim öffentlichen Gottesdienst der Gemeinde in der Nikolaikirche wird folgendermaßen geläutet:
Sonntag- und Feiertags um 10 Uhr
1 Std. vorher Zeichenläuten Glocke 3
½ Std. vorher Zeichenläuten Glocke 3
10 Min. vorher alle Glocken
Sonntag-, Feier- und Wochentags am Abend
½ Std. vorher Zeichenläuten Glocke 3
10 Min. vorher alle Glocken
beim Beten des Vaterunser Glocke 3
Weihnachten wird beim Lied „O du fröhliche“ geläutet mit allen Glocken.
Osternacht wird beim Lied „Christ ist erstanden“ geläutet mit allen Glocken
Konfirmation wird während der Einsegnung geläutet mit allen Glocken.
Bei Andachten, Musikalische Vespern und ähnlichem wird folgendermaßen geläutet:
½ Std. vorher Zeichenläuten Glocke 3
10 Min. vorher alle Glocken
beim Beten des Vaterunser Glocke 3
Bei Gottesdiensten zur Trauung in der Nikolaikirche wird folgendermaßen geläutet:
10 Min. vorher alle Glocken
Die Trauerfeier einer/eines evangelischen Christin/Christen findet in der Regel in der Marienkapelle auf dem Friedhof statt, kann aber auch aus gegebenem Anlass in der Nikolaikirche oder in der Kapelle von St. Martin stattfinden (öffentlich bekannt gemacht).
Dann wird folgendermaßen geläutet:
½ Std. vorher Zeichenläuten Glocke 1
10 Min. vorher alle Glocken
Findet die Beisetzung getrennt von der Trauerfeier statt, wird dazu nicht gesondert geläutet, sondern empfohlen, die Beisetzung zu einer Zeit anzusetzen, zu der ohnehin geläutet wird. (Z.B. um 11 / 18 Uhr)
Sonstiges:
In der Silvesternacht wird um 24 Uhr 10 Min. geläutet mit allen Glocken.
Bei geistlichen Konzerten oder Konzerten mit geistlichem Inhalt wird folgendermaßen geläutet, wenn der/die Verantwortliche der Kirchengemeinde es bestimmt:
½ Std. vorher Zeichenläuten Glocke 3
10 Min. vorher alle Glocken
An Gedenktagen oder zu besonderen Anlässen kann geläutet werden, wenn damit ein Gebet oder ein anderer geistlicher Teil verbunden ist.
Neukirchen, den 03.01.2018